1. Vertragsverhältnisse
Das Vertragsverhältnis zwischen den Seminarteilnehmern, vertreten durch
deren Gruppenleiter, und dem Haus der politischen Bildung e.V. umfasst die
mit dem Verein Haus der politischen Bildung e.V. vereinbarten Leistungen.
2. Haftung
Das Haus der politischen Bildung e.V. haftet nach den gesetzlichen Vorschriften
nur hinsichtlich der mit dem Haus der politischen Bildung e.V. vereinbarten
Leistungen. Eine weitergehende ist Haftung ausgeschlossen.
3. Dozenten
Bei Verhinderung eines Dozenten hat das Haus der Politischen Bildung
e.V. das Recht, diesen durch einen gleichwertigen zu ersetzen. Ein Rechtsanspruch
auf den Einsatz eines bestimmten Dozenten besteht im übrigen nicht.
4. Geförderte Veranstaltungen/
Anwesenheitspflicht
Bei öffentlich geförderten Veranstaltungen haben die Teilnehmer eine
Anwesenheitspflicht. Bei schuldhafter Verletzung der Anwesenheitspflicht
innerhalb der Programmwoche werden pro Person und Tag pauschal 26 Euro
berechnet. Bei nicht schuldhaft verursachter Verhinderung sind die Hinderungsgründe
dem Haus der Politischen Bildung e.V. durch Vorlage entsprechender Urkunden
glaubhaft zu machen.
5. Kurzfristige Programmänderungen
Kann durch höhere Gewalt oder durch Gründe, die nicht dem Einflussbereich
des Hauses der politischen Bildung e.V. unterliegen, ein Programmpunkt
nicht durchgeführt werden, so hat das Haus der politischen Bildung e.V.
das Recht, diesen durch einen gleichwertigen Programmpunkt zu ersetzen.
Hierzu hat das Haus der politischen Bildung e.V. den Teilnehmern, vertreten
durch ihren Gruppenleiter, drei Alternativprogrammpunkte anzubieten, von
denen einer anzunehmen ist.
6. Stornierung
Für die Stornierung von Verträgen mit dem Haus der Politischen Bildung
e.V. gilt folgende Regelung: Verträge, die innerhalb von 14 Tagen nach
Rücksendung der unterschriebenen Verträge storniert werden, werden ohne
Erhebung von Gebühren unwirksam. Dies gilt nur, wenn der unterzeichnete
Vertrag unverzüglich nach Übersendung unterschrieben an das Haus der Politischen
Bildung e.V. zurückgeschickt wurde. Bei Verträgen, die zwei Monate vor
Durchführung des Seminarprogramms storniert werden, werden 50% des vereinbarten
Entgelts für die Leistungen des Hauses der politischen Bildung erhoben.
Bei Verträgen, die einen Monat vor Durchführung des Seminarprogramms storniert
werden, werden 70% des vereinbarten Entgelts für die Leistungen des Hauses
der politischen Bildung erhoben.
7. Rechnungsstellung
Das Haus der Politischen Bildung e.V. erstellt eine Gesamtrechnung, die
dem Gruppenleiter des Seminars zugeht. Eine Einzelabrechnung, aufgeschlüsselt
nach sämtlichen Seminarteilnehmern, wird nicht vorgenommen.
8. Fälligkeit
Die Rechnungen werden spätestens 14 Tage vor Durchführung des jeweiligen
Seminarprogramms in einem Betrag und ohne Abzug fällig.
9. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
10. Salvatorische Klausel
Sofern eine der vorstehenden Regelungen unwirksam bzw. unzulässig sein
sollte, bleiben hiervon die übrigen Regelungen unberührt. An die Stelle
der unwirksamen bzw. unzulässigen Regelungen tritt die jeweilige gesetzliche
Regelung. Sofern eine gesetzliche Regelung fehlt, gilt diejenige Regelung,
die den rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten
kommt.
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